Schon seit seiner ersten Erwähnung im 16. Jahrhundert bezeichnet der Begriff Collegium musicum eine Vereinigung musikliebender Menschen. Die ersten Collegia musica wurden in kleineren Orten, Universitäts- oder freien Reichsstädten ohne Hof- bzw. Domkapellen gegründet. Damit war das Collegium musicum wie die Kantorei und das Convivium musicum ein Produkt der bürgerlichen Gesellschaft. Während der Kantorei die Mitwirkung an der Kirchenmusik oblag und im Convivium musicum die Musik neben gelehrten Wortgefechten und dem zentralen gemeinsamen Mahl nur eine zweitrangige Rolle spielte, formierte sich das Collegium musicum - unabhängig von Kirche und Hof - zum alleinigen Zweck des eigenen Musizierens. Bis in die Mitte des 17. Jahrhunderts wurde vorzugsweise Vokalmusik gepflegt, danach trat die Instrumentalmusik immer mehr in den Vordergrund bis hin zum kompletten Orchester. Das erste überwiegend studentische Collegium musicum entstand 1688 in Leipzig. Mit der in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts einsetzenden Professionalisierung verschwanden nach und nach die Collegia musica. Im 19. Jahrhundert sah man das Collegium musicum nur noch als ein historisches Relikt. Mit dem Ausbau der Musikwissenschaft an deutschen Universitäten lebte nach 1900 die Bezeichnung Collegium musicum wieder auf. Grund war eine Rückbesinnung auf die studentische Tradition des 18. Jahrhunderts. Der Zweite Weltkrieg setzte dieser Entwicklung dann (vorerst) ein jähes Ende.